Das Beitragsbild ist von Arek Socha auf Pixabay
Ich möchte auch hier vorab darauf hinweisen, dass es sich bei jeder der Definitionen nur immer um die Kurzformen handelt. Jeder Einzelfall ist eigenständig zu prüfen, jede Definition ist beliebig erweiterbar mit anderen Beispielen und Ausnahmen, wodurch sich ggf. andere Rechtsfolgen ergeben.
Diese Seite wird ständig erweitert
Absicht
Wenn man mit Wissen und Wollen eine Tat begeht, spricht man von Absicht. Wissen und wollen bedeutet, dass man weiß das ,am eine Straftat begeht und diesen Entschluss zur Durchführung trotzdem fast (wollen). Oft wird im Gesetz ‚‚um zu‘‘ benutzt (…um eine Straftat zu ermöglichen)
Direkter Vorsatz
Im Gegensatz zur Absicht steht beim direkten Vorsatz das Wissen im Vordegrund. Die Täterin weiß genau, wie sie zu einem Taterfolgt kommt und nimmt dabei weitere folgenschwere Umstände und Folgen in Kauf, auch wenn diese von ihr gar nicht erwünscht sind.
Dolus directus
Unter Dolus directus versteht man im Strafrecht entweder die Absicht (1. Grad) oder den direkten Vorsatz (2. Grad)
Eventualvorsatz
Der Eventualvorsatz ist schwieriger zu definieren. Im Grunde weiß man, dass etwas passieren kann, hofft aber, dass es nicht eintritt. Ungeschützter Sex wäre da ein Beispiel. Um das ganze auf eine Strafebene zu heben: ungeschützter Sex, wenn man weiß, dass man eine Krankheit hat und es dem anderen nicht sagt und einfach hofft, dass nichts passiert.
Notwehr
Die Notwehr ist im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Privatrecht geregelt.
§ 32 Abs 2 StGB Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Im Privatrecht ist es letztendlich genauso geregelt.
In Notwehr handelt, wer Handlungen zur Abwehr eines Angriffs vornimmt. Dabei darf der Abwehrende allerdings nur die notwendigen Maßnahmen treffen, um Leib, Leben und Eigentum zu schützen. Es ist ein weitreichendes Thema und verdient einen eigenen Blogpost, denn auch hier gibt es wieder genug Ausnahmen.
Rechtsfolge
Rechtliche Konsequenzen einer Gesetzesnorm
Rechtswidrigkeit
Eine Tat (ein Bescheid usw) ist immer dann rechtswidrig, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt (Unrechtstatbestand) und es keine Rechtfertigungsgründe (z. B. Notwehr) gibt. Das Gegenteil ist die Rechtmäßigkeit.
Tötungsdelikt
Es gibt keine Legaldefinition für diesen Ausdruck. Ich möchte mich hier nur auf das Strafrecht in Deutschland beziehen. Dementsprechend handelt es sich bei einem Tötungsdelikt um ein Vergehen gegen das Leben eines Menschen.
Es wird unterschieden zwischen einem bereits geborenen Menschen und einem noch nicht geborenen Menschen. Tötungsdelikte sind beispielsweise Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch, Körperverletzung […] mit Todesfolge.
Verbrechen oder Vergehen?
Jeder, der gegen Recht und Ordnung verstößt, könnte ein Verbrechen begehen. Aber was ist der Unterschied, zwischen Verbrechen und Vergehen? Da ist in § 12 StGB geregelt.
Ein Verbrechen ist es immer dann, wenn die Rechtsfolge, also die Strafe mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (Gefägnis) beträgt.
Wer zu schnell fährt und dadurch jemanden tötet, wird sich zumindest der fahrlässigen Tötung schuldig machen. Hierauf können bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt werden. Bei einer Geldstrafe oder weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe handelt es sich um ein Vergehen. Wenn 1 Jahr Gefängnis verhängt wird, ist die (augenscheinlich) gleiche Tat ein Verbrechen.